Menu
Menü
X

Stiftung Burgkirche

"Stiften Sie für eine lebendige Burgkirche"

Warum eine Stiftung?

Langfristig werden die Aufgaben der Kirchengemeinden zunehmen, zugleich ist mit einem Rückgang der Kirchensteuern zu rechnen.

Damit die Burgkirchengemeinde auch in Zukunft für die Kosten zur Erfüllung ihrer Aufgaben aufkommen kann, haben am 31.10.2006 einige Gemeindeglieder die Stiftung Burgkirche gegründet.

So wurde eine langfristige Grundlage geschaffen, mit der die viel­fältigen gemeindlichen Aufgaben und das Engagement der Gemeinde­glieder verlässlich finanziert werden können.

Neben Spenden und Kirchensteuern sollen die Stiftungserlöse zu einem dritten finanziellen Standbein der Burgkirchengemeinde werden. Die Stiftung Burgkirche sichert aufgrund steigender eigener Finanz­mittel eine gewisse Unabhängigkeit von den sinkenden Steuereinnahmen.

Hierzu ist es jedoch notwendig, dass das Kapital der Stiftung Burgkirche weiter anwächst. Bitte leisten auch Sie Ihren Beitrag dazu.

Ziele der Stiftung Burgkirche

Die gestifteten Mittel, auch Ihr Beitrag, werden langfristig erhalten und sicher angelegt. Nur die Zinsen daraus werden für die Stiftungszwecke verwendet:

  • Unterhaltung und Verbesserung von Gebäuden und Anlagen, insbesondere der historischen Burgkirche.
  • Förderung des gemeindlichen und gottesdienstlichen Lebens in der Burgkirche.
  • Diakonische Aufgaben der Burgkirchengemeinde.

Die Stiftung Burgkirche ist eine rechtlich unselbstständige kirchliche Stiftung und die Burgkirchengemeinde ihre Treuhänderin.
Es fallen keine Verwaltungskosten an.

Steuerliches

Stifter/-innen können gemäß § 10b Abs. 1a EStG bis zu 1 Million Euro über zehn Jahre verteilt von der Steuer absetzen. Ehepaare können den Betrag einzeln geltend machen.

Spenden (zeitnah zu verwendende Zuwendungen) können bis zu 20 % vom Gesamtbetrag der Einkünfte steuermindernd geltend gemacht werden und sind zeitlich gesehen unbegrenzt vortragsfähig.

So werden Sie Stifter/-in

Für eine Zustiftung gibt es sicher Anlässe, besonders wenn enge Bindungen an Dreieichenhain und die Burgkirche bestehen.

Stifter/-in kann jede/-r werden: Natürliche oder juristische Personen(-gruppen). Wer etwas zustiftet, erhöht das Kapital der Stiftung und sichert damit den Erhalt der Burgkirche.

Der Stiftung Burgkirche können auch Wertgegenstände, Immobilien oder ähnliches gestiftet werden. Auch in einem Testament kann sie bedacht werden.

Bitte stiften Sie, damit die Stiftung Burgkirche künftig Gutes für die Burgkirchengemeinde leisten kann.Mit Ihrem Beitrag zur Stiftung Burgkirche tragen Sie dazu bei, dass die Burgkirche das bleibt, was sie ist: ein lebendiges Gotteshaus im Herzen von Dreieichenhain, in dem auch in 100 Jahren noch gesungen, gebetet und aus der Bibel gelesen werden kann.

Vorstand

Sascha Stroh (Vorsitzender)
Telefon 0 61 03 / 7 03 94 35

Christel Aschhoff
Dr. Theo Frohns
Karl-Heinz Gersemsky
Martin Herkströter
Lilianna Passinger

 

Email: vorstand@stiftung-burgkirche.de

Stiften Sie für eine lebendige Burgkirche!

Bank: Sparkasse Langen-Seligenstadt
Stichwort:
Zustiftung Stiftung Burgkirche

BIC: HELADEF1SLS
IBAN: DE83 5065 2124 0045 0032 33

Bitte vermerken Sie Namen und Anschrift auf dem Überweisungs­träger, damit Sie eine Zuwendungs­bestätigung erhalten können.

Vielen Dank.

top