- Über uns
- Glaube-Leben
- Angebote
- Termine
- Kirchenmusik
- Über uns
- Glaube-Leben
- Angebote
- Termine
- Kirchenmusik
- Gemeindebriefe
- Renovierung 2017 - 2019
- Archiv - alte Beiträge
Auf unserer Webseite kommen verschiedene Technologien und Dienste zum Einsatz. Einige dieser Einbindungen sind nach TDDDG und/oder nach DSG-EKD einwilligungspflichtig. Wir bitten Sie daher um Ihre Einwilligung zu nachfolgenden Diensten, die Sie jederzeit in unseren Consent-Management-Einstellungen mit Wirkung auf die Zukunft widerrufen können. Weitere Informationen über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten finden Sie in unseren Datenschutzinformationen .
Beibehalt der ausgewählten Zustände bei allen Seitenanfragen
§ 25 Abs. 2 Nr. 2 TTDSG (Cookies); keine personenbezogene Folgeverarbeitung
keine
Einwilligungsmanagment und -dokumentation
§ 25 Abs. 2 Nr. TTDSG (Cookies); § 6 Nr. 6 DSG-EKD für personenbezogene Folgeverarbeitungen (Einwilligungsmanagement und -dokumentation)
keine
Spendenabwicklung und -verbuchung
§ 25 Abs. 2 Nr. 2 TTDSG (Browser-Fingerprinting, Cookies); § 6 Nr. 5 DSG-EKD für personenbezogene Folgeverarbeitungen (Spendenvorgang)
keine
Video- und Streamingdienst
§ 25 Nr. 1 TTDSG (Browser-Fingerprinting, Cookies); § 6 Nr. 2 DSG-EKD für personenbezogene Folgeverarbeitungen (Netzwerkaktivitäten)
Google Ireland Limited, Irland
Die Burgkirchengemeinde wird geleitet vom Kirchenvorstand, dem neben den zwölf gewählten Mitgliedern die beiden Pfarrpersonen angehören. Der Kirchenvorstand wird vertreten von Pfarrer Markus Buss, Vorsitzender des Kirchenvorstands und von Robin Tischer, stellvertretender Vorsitzender.
Der Kirchenvorstand ist verantwortlich für das gottesdienstliche Leben in der Burgkirchengemeinde und für das Gemeindeleben mit seinen zahlreichen Gruppen und vielfältigen Angeboten.
Der Kirchenvorstand ist wichtiger Ansprechpartner für die Gemeindeglieder und unterstützt die Arbeit derjenigen, die ehren- oder hauptamtlich in der Gemeinde tätig sind. Seine Aufgaben sind vielfältig: Er vertritt die Gemeinde in rechtlichen Fragen, wählt Pfarrer und Pfarrerinnen, beschließt Personalangelegenheiten und trägt Mitverantwortung für die Seelsorge. Zu seinen Aufgaben gehört auch die sorgfältige Verwaltung aller Gelder. Der Kirchenvorstand wird von einberufenen Ausschüssen sowie von Arbeitsgruppen unterstützt.
Die Amtszeit des Kirchenvorstandes beträgt sechs Jahre.