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Gottes Segen für den Bund der Ehe

So bleiben denn Glaube, Hoffnung, Liebe, diese drei. Aber die Liebe ist die Größte unter Ihnen. (1.Korinther 13,13)

Nach evangelischem Verständnis findet die rechtlich gültige Trauung vor dem Standesbeamten statt. Die kirchliche Hochzeit ist die Feier dieses geschlossenen Bundes, verbunden mit der Bitte um Gottes Segen.

In der Burgkirchengemeinde können sowohl heterosexuelle als auch gleich-geschlechtliche Paare ihren Traugottesdienst feiern und Gottes Segen für ihren gemeinsamen Lebensweg erfahren.

Voraussetzung ist in jedem Fall, dass mindestens ein Ehepartner Mitglied der Evangelischen Kirche ist. Ist ein Ehepartner evangelisch und der andere katholisch, gibt es auch die Möglichkeit eines ökumenischen Traugottesdienstes.

Die kirchliche Trauung soll generell in einer Kirche stattfinden. Kosten entstehen für Gemeindemitglieder der Burgkirchengemeinde keine. Der Traugottesdienst dauert in der Regel zwischen 45 und 60 Minuten. Die Hochzeit steht unter einem Bibelwort, dem Trauspruch,  das vom Brautpaar selbst ausgewählt wird.

Für einen alle Seiten zufriedenstellenden Ablauf ist es sinnvoll, den geplanten Wunschtermin möglichst frühzeitig gemeinsam abzustimmen. Informationen zur Anmeldung, zum möglichen Ablauf und zur Organisation des Traugottesdienstes sowie Vorschläge für einen Trauspruch erhalten Sie im Pfarrbüro.

Zur Planung des Traugottesdienstes und gegenseitigem Kennenlernen findet etwa sechs Wochen vor der Trauung ein Traugespräch mit Pfarrer oder Pfarrerin statt.

 

 

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